Glossar
Glossar
Beschreibungen in Online-Sammlungen und Bedingungen auf Websites sind in einer eigenen Sprache verfasst. Hier finden Sie die häufigsten Begriffe – kurz und ohne unnötige Theorie, damit sich Objektkarten und Nutzungsregeln leichter lesen lassen.
Eine Inventarnummer ist langweiliger als ein Titel, aber sie ändert sich nicht, wenn Forscher ein Objekt umbenennen.
So ist dieser Bereich aufgebaut: Die Definitionen sind bewusst vereinfacht. Für rechtliche Entscheidungen ziehen Sie den Gesetzestext Ihres Landes heran, für wissenschaftliche die Fachliteratur.
Sammlung und Erfassung
- Museumsobjekt
- Ein Gegenstand, der in eine Museumssammlung aufgenommen und erfasst wurde. Seine Aufbewahrung und Erforschung unterliegen besonderen Regeln.
- Staatlicher Katalog des Museumsfonds
- Russisches Zentralregister, in das nach dem Gesetz Nr. 54-FZ die Angaben zu den Museumsobjekten des Museumsfonds der Russischen Föderation eingetragen werden.
- Inventarnummer
- Die Erfassungsnummer eines Objekts in der Sammlung. Sie hilft, es eindeutig von ähnlichen Gegenständen zu unterscheiden.
- Datierung
- Die Entstehungszeit eines Objekts: ein genaues Jahr, ein Zeitraum oder ein Jahrhundert. Oft nur ungefähr angegeben.
- Provenienz
- Die Besitzgeschichte eines Objekts: woher es stammt und durch wessen Hände es ging, bevor es in die Sammlung kam.
Abbildung
- Auflösung
- Die Zahl der Bildpunkte, aus denen ein Bild besteht. Je höher sie ist, desto stärker lässt sich eine Aufnahme ohne Detailverlust vergrößern.
- Farbwiedergabe
- Wie genau die Farben auf der Aufnahme und am Bildschirm den Farben des Objekts entsprechen. Hängt von Licht, Kamera und Monitoreinstellungen ab.
- Farbkarte
- Eine Reihe von Referenzfarb- und Graufeldern, die neben dem Objekt mitfotografiert wird, um die Farbe später abzugleichen.
- Metadaten
- In der Datei gespeicherte Angaben: Aufnahmedatum, Gerät, manchmal Ort, Urheber und Nutzungsbedingungen.
- Virtueller Rundgang
- Eine Folge von Panoramaaufnahmen der Säle, durch die man sich am Bildschirm bewegen kann wie durch einen echten Raum.
Rechte
- Ausschließliches Recht
- Das Recht des Rechteinhabers zu bestimmen, wie ein Werk genutzt wird. Nach russischem Recht gilt es in der Regel lebenslang und 70 Jahre danach; andere Länder können abweichen.
- Gemeinfreiheit
- Der Zustand eines Werks nach Ablauf der Schutzfrist: Es darf frei genutzt werden, der Urheber sollte aber genannt werden.
- Offene Lizenz
- Eine Erlaubnis, die der Rechteinhaber vorab allen zu den von ihm genannten Bedingungen erteilt.
- CC BY
- Eine der Creative-Commons-Lizenzen: Sie erlaubt die Nutzung unter der Bedingung, dass Sie den Urheber nennen.
- Bildnachweis
- Die Angabe zu einer Abbildung mit Urheber, Titel, Quelle und Nutzungsbedingungen.
Weiterlesen
- Anleitungen
Praktische Anleitungen: wie man die Abbildung eines Werks findet, prüft, beschriftet und rechtssicher nutzt. Hier steht auch der Beitragskatalog.
- Werkzeuge
Welche Werkzeuge es gibt: Online-Sammlungen, Bildersuche, Betrachter mit Zoom, Scanner, Farbkarte und Metadaten.
- Vergleiche
Scan oder Foto, Online-Sammlung oder Bild aus der Suche, offene Lizenz oder Gemeinfreiheit – ein sachlicher Vergleich.
- Fragen
Antworten zum Ratgeber, zu Abbildungen von Kunstwerken im Internet und zu den Rechten daran.
- Objektkarten (auf Russisch)
Alte Adresse des Sammlungsbereichs: woraus eine Objektkarte im Museum besteht und wie man sie zitiert.
Quellen
- Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (Art. 1281, 1282)
- Föderales Gesetz Nr. 54-FZ (Russland)
- Creative Commons – Beschreibung der Lizenzen (allgemein)
Die Angaben zu Schutzfristen des Urheberrechts, Gemeinfreiheit, offenen Lizenzen und zur Erfassung von Museumsobjekten wurden zum Zeitpunkt der Erstellung mit Gesetzestexten und Lizenzbeschreibungen abgeglichen. Online-Sammlungen und Bildbetrachter sind von Website zu Website unterschiedlich aufgebaut, deshalb beschreiben wir sie allgemein.